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Rechtliches
 

 

Eine Auslandsfirma - Ist das etwas für Sie ?

Für wen macht es überhaupt Sinn, im Ausland bzw. in Steueroasen eine Firma zu unterhalten ?

Das Thema Steueroasen an sich ist eigentlich nicht neu. Mit dem Aussensteuergesetz aus den 60er Jahren wurde erstmals versucht, Steuerverschleierungen durch Zwischenschaltung von ausländischen Gesellschaften auszubremsen; damals funktionierte das auch noch mit relativ einfachen Tricks. Mit Firmen in berühmt-berüchtigten Bananenrepubliken ist heute meistens kein Pfifferling mehr zu gewinnen, ausser das man bei bundesdeutschen Behörden alle Alarmglocken zum Läuten bringt. Wer erstmal seine ersten Erfahrungen mit dem deutschen Fiskus hinter sich hat, legt auf soetwas sicherlich weniger Wert...
Das Aussensteuergesetz wurde seitdem über vierzig mal novelliert, um die gröbsten Lücken zu schliessen; dennoch ist Steuerflucht und Steuergestaltung mit ausländischen Firmenkonstruktionen schlicht und einfach nicht mehr aufzuhalten.

Was mit ausländischen Firmen alles machbar ist, kann man in mehrere Kategorien fassen:

Haftungs- und Pfändungsschutz: Deutsche Unternehmer und grundsätzlich jeder Bürger, der irgendetwas Greifbares für deutsche Richter und Behörden besitzt, wie z.B. ein geregeltes Einkommen, eine Immobilie, ein Auto, Ersparnisse bei der Bank, kann sich bei Schadensersatz- und Haftungsfragen derart entziehen, dass er sich dem deutschen Staat gegenüber als arm darstellt und seinen gesamten Besitz auf ausländische Gesellschaften überschrieben hat. So ist dann im Grundbuch nicht der Haftende eingetragen, sondern z.B. eine Firma in einem anderen EU-Land bei der nicht herausgefunden werden kann, wer dahinter steckt....

Steuergestaltung: Allfällige Steuern müssen nicht in vollem Umfang bezahlt werden; von der Idee der vollkommenen Steuerfreiheit sollte man sich verabschieden. Auch in Steueroasen sind Gebühren und Steuern fällig, natürlich in viel geringeren Dimensionen... Rufen Sie sich ausserdem in Erinnerung: Wer hierzulande ohnehin keine oder nur wenig Steuern zu zahlen hat, für den macht eine Auslandsgesellschaft zum Zwecke der Sterersparnis wenig Sinn.
Als Faustregel kann man sagen, dass man mit einer Firma in einem Niedrigsteuerland oftmals besser fährt als mit einer Firma in einer Steueroase, weil man wesentlich weniger Ärger mit bundesdeutschen Behörden haben wird ! Es sind zwar immer noch 10-15% der Gewinne abzuführen, aber auf eine relativ sichere und legale Art und Weise.
In diesem Zusammenhang ist natürlich auch das "Verschieben" von Gewinnen aus Hochsteuerländern in Niedrigsteuerländer hervorzuheben. Dies geschieht in der Regel über interne Verrechnungspreise. Diese Startegie wird heutzutage von fast allen Grosskonzernen angewandt. So entstanden vor einigen Jahren beim Volkswagenkonzern merkwürdig grosse Gewinne in Irland mit seinen (damals) viel niedrigeren Körperschaftssteuern... Mittlerweile haben sich andere Jurisdiktionen als effizienter herausgestellt.

Neuanfang nach eidesstattlicher Versicherung: Ist Ihnen die Führung eines Unternehmens nach Konkurs und EV in der BRD verwehrt, so machen viele munter weiter mit dem formalen Firmensitz in der Schweiz oder in England (zur Zeit sehr beliebt). wer keine Kreditkarte in Deutschland nach negativer Schufa-Auskunft bekommt, kann dieses Problem ebenso über eine Auslandsgesellschaft lösen. Wer noch Schulden hat, wird für künftige Vermögenswerte ebenfalls eine ausländische Firma einschalten.

Privatsphäre & Anonymisierung: Der Eigentümer allermöglichen denkbaren Vermögens-gegenstände soll nicht nachvollziehbar sein.

Erbschaften und Schenkungen sollen nicht zu den hohen deutschen Steuersätzen abgewickelt werden. Selbstverständlich sind die betreffenden Vermögensgegenstände in Deutschland und in aller Regel sind auch die wechselnden Besitzer Deutsche. Durch Zwischenschaltung einer Firmenkonstruktion bleibt dies jedoch dem deutschen Fiskus verborgen.

Bestimmte E-Commerce Geschäftsmodelle sind überhaupt nur mittels ausländischer Firmen zu realisieren, weil die Restriktionen hierzulande unüberwindbar hoch sind. Die Konzessionen für die Gründung einer Bank, die Gründung eines Kasinos, von Anlagegesellschaften und Investmentfonds sind in Offshoreländern wesentlich einfacher zu erlangen.
Das Internet und die damit möglichen eCommerce Geschäftsmodelle können Offshore mindestens genauso gewinnbringend genutzt werden wie von der BRD aus. Die Geschäftsführung und die Server müssen nicht mehr hier im Lande sein. In vielen Offshorejurisdiktionen lässt sich seit etwa 2002 eine starke Tendenz feststellen, die für den eCommerce notwendige Infrastruktur wie (z.B. schnelle Datennetze) immer weiter auszubauen. Die Regierung der Isle of Man hat es zum Ziel gesetzt, weltweit einer der besten Standorte für den eCommerce zu werden. Zu einem Grossteil ist dieses Ziel bereits Wirklichkeit geworden; und das bei Steuersätzen zwischen 10% und 14%.

Geldwäsche: In der Vergangenheit haben sich viele Offshoreländer einen schlechten Ruf erworben, weil das organisierte Verbrechen dort sein Geld weiss wusch. Jedermann aus der Offshorebranche kennt noch den Spruch "Die Schweiz wäscht weisser !". Heutzutage ist Geldwäsche jedoch ausserordentlich schwierig und auch in den verschiedenen Offshore-Jurisdiktionen nur durch erhebliche Gesetzesverstösse zu realisieren (wenn überhaupt noch). Im Zuge der gestiegenen internationalen Zusammenarbeit der grossen Länder im Kampf gegen Geldwäsche ist auch die OECD-Blacklist entstanden, auf der bestimmte Territorien für ihre mangelnde Kooperation gebrandmarkt werden sollen.


 

 

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