Eine Auslandsfirma - Ist das etwas für Sie ?
Für wen macht es überhaupt Sinn, im Ausland bzw.
in Steueroasen eine Firma zu unterhalten ?
Das Thema Steueroasen an sich ist eigentlich nicht neu.
Mit dem Aussensteuergesetz aus den 60er Jahren wurde
erstmals versucht, Steuerverschleierungen durch Zwischenschaltung
von ausländischen Gesellschaften auszubremsen; damals
funktionierte das auch noch mit relativ einfachen Tricks.
Mit Firmen in berühmt-berüchtigten Bananenrepubliken
ist heute meistens kein Pfifferling mehr zu gewinnen,
ausser das man bei bundesdeutschen
Behörden alle Alarmglocken zum Läuten bringt.
Wer erstmal seine ersten Erfahrungen mit dem deutschen
Fiskus hinter sich hat,
legt auf soetwas sicherlich weniger Wert...
Das Aussensteuergesetz
wurde seitdem über vierzig mal novelliert, um die gröbsten
Lücken zu schliessen; dennoch
ist Steuerflucht und Steuergestaltung mit ausländischen
Firmenkonstruktionen schlicht und einfach nicht mehr
aufzuhalten.
Was mit ausländischen Firmen alles machbar ist, kann
man in mehrere Kategorien fassen:
Haftungs- und Pfändungsschutz: Deutsche
Unternehmer und grundsätzlich jeder Bürger, der irgendetwas
Greifbares für deutsche Richter und Behörden besitzt,
wie z.B. ein geregeltes
Einkommen, eine Immobilie, ein Auto, Ersparnisse bei
der Bank, kann sich bei Schadensersatz- und Haftungsfragen
derart entziehen, dass er sich dem deutschen Staat
gegenüber als arm darstellt und seinen gesamten Besitz
auf ausländische Gesellschaften überschrieben hat. So
ist dann im Grundbuch nicht der Haftende eingetragen,
sondern
z.B. eine Firma in einem anderen EU-Land bei der nicht
herausgefunden werden kann, wer dahinter steckt....
Steuergestaltung: Allfällige Steuern
müssen nicht in vollem Umfang bezahlt werden; von der
Idee der vollkommenen
Steuerfreiheit sollte man sich verabschieden. Auch in
Steueroasen sind Gebühren und Steuern fällig, natürlich
in viel geringeren Dimensionen... Rufen Sie sich ausserdem
in Erinnerung: Wer hierzulande ohnehin keine oder nur
wenig Steuern zu zahlen hat, für den macht eine Auslandsgesellschaft
zum Zwecke der Sterersparnis wenig Sinn.
Als Faustregel kann man sagen, dass man mit einer Firma
in einem Niedrigsteuerland oftmals besser fährt als mit
einer Firma in einer Steueroase, weil man wesentlich
weniger Ärger mit bundesdeutschen Behörden haben wird
! Es sind zwar immer noch 10-15% der Gewinne abzuführen,
aber auf eine relativ sichere und legale Art und Weise.
In diesem Zusammenhang ist natürlich auch das "Verschieben"
von Gewinnen aus Hochsteuerländern in Niedrigsteuerländer
hervorzuheben. Dies geschieht in der Regel über interne
Verrechnungspreise. Diese Startegie wird heutzutage von
fast allen Grosskonzernen angewandt. So entstanden vor
einigen Jahren beim Volkswagenkonzern merkwürdig grosse
Gewinne in Irland mit seinen (damals) viel niedrigeren
Körperschaftssteuern... Mittlerweile haben sich
andere Jurisdiktionen als effizienter herausgestellt.
Neuanfang nach eidesstattlicher
Versicherung: Ist
Ihnen die Führung eines Unternehmens nach Konkurs und
EV in der BRD verwehrt, so machen viele munter weiter
mit dem formalen Firmensitz in der Schweiz oder in England
(zur Zeit sehr beliebt). wer keine Kreditkarte in Deutschland
nach negativer Schufa-Auskunft bekommt, kann dieses
Problem ebenso über eine Auslandsgesellschaft lösen.
Wer noch Schulden hat, wird für künftige Vermögenswerte
ebenfalls eine ausländische Firma einschalten.
Privatsphäre & Anonymisierung: Der
Eigentümer allermöglichen denkbaren Vermögens-gegenstände
soll nicht nachvollziehbar sein.
Erbschaften und Schenkungen sollen
nicht zu den hohen deutschen Steuersätzen abgewickelt
werden. Selbstverständlich sind die betreffenden Vermögensgegenstände
in Deutschland und in aller Regel sind auch die wechselnden
Besitzer Deutsche. Durch Zwischenschaltung einer Firmenkonstruktion
bleibt dies jedoch dem deutschen Fiskus verborgen.
Bestimmte E-Commerce Geschäftsmodelle sind
überhaupt nur mittels ausländischer Firmen zu realisieren,
weil
die Restriktionen hierzulande unüberwindbar hoch sind.
Die Konzessionen für die Gründung einer Bank, die Gründung
eines Kasinos, von Anlagegesellschaften und Investmentfonds
sind in Offshoreländern wesentlich einfacher zu erlangen.
Das Internet und die damit möglichen eCommerce Geschäftsmodelle
können Offshore mindestens genauso gewinnbringend genutzt
werden wie von der BRD aus. Die Geschäftsführung und die
Server müssen nicht mehr hier im Lande
sein. In vielen Offshorejurisdiktionen lässt sich seit
etwa 2002 eine starke Tendenz feststellen, die für den
eCommerce
notwendige Infrastruktur wie (z.B. schnelle Datennetze)
immer weiter auszubauen. Die Regierung
der Isle of Man hat es zum Ziel gesetzt, weltweit einer
der besten Standorte
für den eCommerce zu werden. Zu einem Grossteil ist dieses
Ziel bereits Wirklichkeit geworden; und das bei Steuersätzen
zwischen 10% und 14%.
Geldwäsche: In
der Vergangenheit haben sich viele Offshoreländer einen
schlechten Ruf erworben,
weil das organisierte Verbrechen dort sein Geld weiss
wusch. Jedermann aus der Offshorebranche kennt noch den
Spruch "Die Schweiz wäscht weisser !". Heutzutage ist
Geldwäsche jedoch ausserordentlich schwierig
und auch
in
den verschiedenen Offshore-Jurisdiktionen nur durch erhebliche
Gesetzesverstösse zu realisieren (wenn überhaupt noch).
Im Zuge der gestiegenen internationalen Zusammenarbeit
der grossen Länder im Kampf gegen Geldwäsche ist auch
die OECD-Blacklist entstanden, auf der bestimmte Territorien
für ihre mangelnde Kooperation gebrandmarkt werden sollen.
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